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   BGH, 08.09.1964 - 1 StR 272/64   

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https://dejure.org/1964,1003
BGH, 08.09.1964 - 1 StR 272/64 (https://dejure.org/1964,1003)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1964 - 1 StR 272/64 (https://dejure.org/1964,1003)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1964 - 1 StR 272/64 (https://dejure.org/1964,1003)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen als Sache der Strafkammer - Gewalt i.S.d. § 177 StGB - Einsperren in einem umschlossenen Raum als Gewaltanwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 30.10.1885 - 2317/85

    Kann Nötigung durch Gewalt verübt werden ohne Aufwendung physischer Kraft und

    Auszug aus BGH, 08.09.1964 - 1 StR 272/64
    Zugleich ist mit dem Reichsgericht (RGSt 13, 49; 27, 405; 73, 344) daran festzuhalten, daß das Hindern des Weggehens eines ändern durch Einsperren in einem umschlossenen Baum als Gewaltanwendung zu beurteilen ist.
  • RG, 05.11.1895 - 3381/95

    Kann in dem Einschließen eines mit der Ausführung einer Vollstreckungshandlung

    Auszug aus BGH, 08.09.1964 - 1 StR 272/64
    Zugleich ist mit dem Reichsgericht (RGSt 13, 49; 27, 405; 73, 344) daran festzuhalten, daß das Hindern des Weggehens eines ändern durch Einsperren in einem umschlossenen Baum als Gewaltanwendung zu beurteilen ist.
  • BGH, 21.04.1953 - 2 StR 82/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.09.1964 - 1 StR 272/64
    Unter Gewalt ist beim Tatbestand des § 177 StGB nicht nur Gewalt im Sinne einer unmittelbaren Einwirkung des Täters zu verstehen, die für einen eigenen Willen des Opfers keinen Raum läßt (vis absoluta), sondern auch Gewalt im Sinne einer Einwirkung auf die Freiheit der Willensentschließung des Opfers, das durch Zufügung eines Übels zu dem vom Täter erstrebten Verhalten gedrängt wird (vis compulsiva - BGH NJW 1953, 1070 Nr. 16).
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Schon das Einsperren in einen umschlossenen Raum reicht als Gewalt im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB aus, wenn es dazu dient, das Opfer am Verlassen des Raumes zu hindern und so die sexuellen Handlungen zu ermöglichen (BGH GA 1965, 57; 1981, 168; Urt. vom 21. Januar 1987 - 2 StR 656/86); an der notwendigen finalen Verknüpfung der Gewalt mit der sexuellen Handlung kann es dagegen fehlen, falls das Abschließen der Tür nur erfolgt, um ungestört zu sein und eine Entdeckung zu verhindern (BGH bei Miebach NStZ 1996, 123; Beschl. vom 24. August 1999 - 4 StR 339/99 - insoweit in NStZ 1999, 629 nicht abgedruckt).
  • BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81

    Androhung von Gewalt als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für den Leib - Fahren

    In den vom Bundesgerichtshof unter dem Gesichtspunkt der Vergewaltigung geprüften Fällen wurde jeweils ein Handeln des Täters gewertet, das - über ein bloßes Einschließen hinaus - auf das körperliche Wohlbefinden der Frau nachhaltig einwirkte (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52, bei Dallinger MDR 1953, 147; Urteil vom 16. Januar 1964 - 1 StR 272/64, GA 1965, 57; Urteil vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74, bei Dallinger MDR 1974, 722; Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 491/79; Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80).
  • BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86

    Begriff des gemeinschaftlich geplanten Vorgehens - Vorhandensein eines

    Wenn dies der Fall war und der Angeklagte damit (auch) den Zweck verfolgte, Birgit am Verlassen des Raumes zu hindern (UA Bl. 75) und mißbrauchen zu können (vgl. z.B. Karatas UA Bl. 35: "Du kommst hier nicht raus"), konnte bereits die Freiheitsberaubung die in der Vorschrift vorausgegesetzte Gewaltanwendung darstellen (BGH GA 1965, 57; 1981, 168; BGH bei Holtz in MDR 1976, 722; 1976, 812; BGH, Beschluß vom 19. Juni 1980 - 4 StR 148/80; vgl. auch BGH NJW 1981, 2204 - jeweils mit Nachweisen).

    Überdies kann je nach Sachlage bereits die Überwindung geringfügiger Gegenwehr (vgl. UA Bl. 67 gegenüber UA Bl. 39, 83) das Merkmal der Gewaltanwendung erfüllen (BGH NStZ 1985, 71; BGH GA 1965, 57; BGH, Urteil vom 8. Juli 1954 - 3 StR 876/53).

  • BGH, 19.06.1980 - 4 StR 148/80

    Vergewaltigung und sexuelle Nötigung - Annahme von Tateinheit - Zusammenfallen

    Schon das Einsperren ist eine Gewaltanwendung im Sinne der §§ 177, 178 StGB (BGH GA 1965, 57; Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 491/79).
  • BGH, 25.10.1979 - 4 StR 491/79

    Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung - Verneinung der Schuldunfähigkeit bei einem

    Schon dieses Einsperren ist eine Gewaltanwendung im Sinne der §§ 177, 178 StGB (BGH GA 1965, 57).
  • BGH, 30.08.1972 - 2 StR 328/72

    Zielgerichteter Körperkontakt als Überschreitung der Grenze zwischen Vorbereitung

    Ein bestimmtes Maß der Gewalt ist nicht erforderlich, jedenfalls dann nicht, wenn die Gewalt sich gegen die Person des Opfers richtet (BGH Urteile vom 8. September 1964 - 1 StR 272/64 und vom 7. Oktober 1970 - 2 StR 353/70).
  • BGH, 10.03.1971 - 2 StR 44/71

    Annahme von Gesetzeskonkurrenz zwischen Freiheitsberaubung und Notzucht

    Zwischen ihr und der Notzucht besteht nicht, wie die Strafkammer annimmt, Tateinheit, sondern Gesetzeskonkurrenz, weil die Freiheitsberaubung das alleinige Mittel der Gewaltanwendung im Sinne des § 177 StGB war (BGHSt 18, 26, 27 [BGH 03.08.1962 - 4 StR 155/62]; vgl. auch BGH GA 1965, 57).
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